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12.12.2024
Höhere Unterhaltsbeträge für Kinder ab 2025
Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht Sie dient erneut als zentrale Orientierungshilfe bei der Berechnung von Kindesunterhalt. Die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder wurden im Vergleich zur Tabelle 2024 leicht erhöht, um sicherzustellen, dass auch Kinder weiterhin angemessen unterstützt werden.
Je nach Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes gibt die Tabelle an, welcher Unterhaltsbetrag gezahlt werden sollte. Sie wird in der Praxis von Gerichten in ganz Deutschland herangezogen, hat aber keine Gesetzeskraft.
Kindergeld und weitere Regelungen
Auch das Kindergeld spielt in der neuen Tabelle eine wichtige Rolle. Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, erhält in der Regel das Kindergeld. Beim barunterhaltspflichtigen Elternteil wird der Unterhaltsbetrag entsprechend reduziert:
• Eine Reduzierung des zu zahlenden Kindesunterhalts um die Hälfte des Kindergeldes findet bei minderjährigen Kindern statt.
• Bei volljährigen Kindern wird das gesamte Kindergeld auf den zu zahlenden Unterhaltsbetrag angerechnet.
Einkünfte des Kindes, wie Lehrlingsentgelt, abzüglich eines pauschalen Ausbildungsmehrbedarfs von 100 €, können darüber hinaus zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden. Beide Elternteile sind zur Barunterhaltszahlung verpflichtet, sobald ein Kind volljährig ist.
Düsseldorfer Tabelle 2025: Unterhalt nach Kindergeld
2025 soll das Kindergeld erhöht werden. Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle für 2025 ändern sich auch die Beträge nach Kindergeld-Abzug. Die neuen Werte für 2025 finden sich in der Düsseldorfer Tabelle 2025. Diese berücksichtigen die Kindergeld-Erhöhung jedoch noch nicht und werden ggf. angepasst. Die derzeit aktuellen Unterhaltswerte entnehmen Sie bitte der Düsseldorfer Tabelle, die wir Ihnen unter Downloads eingestellt haben.
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