Anwaltskanzlei Meusel
gegründet am 01. Juli 1990

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08.04.2020

"Kinder bis zu 100.000 Euro Jahreseinkommen von Pflegekosten der Eltern befreit

Wer weniger als 100.000 Euro brutto verdient, wird ab 2020 nicht mehr für die Pflegekosten seiner Eltern zur Kasse gebeten. Grundlage hierfür ist das "Angehörigen-Entlastungsgesetz". Bislang galt hier eine Einkommensgrenze von 21.600 Euro netto im Jahr.
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/neu-ab-neuregelungen-fuer-verbraucher-arbeit-arbeitslosenversicherung-mindestlohn-100.html"
Von der Neuregelung profitieren darüber hinaus alle Kinder und Eltern bis zu einem Pro-Kopf-Jahreseinkommen von 100.000 Euro pro Person, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So z.B. auch Familien, die sich um ein Kind mit Behinderung kümmern.



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