Anwaltskanzlei Meusel
gegründet am 01. Juli 1990


Gern können Sie den entsprechenden Mandantenfragebogen bereits ausgefüllt zum ersten Besprechungstermin mitbringen.


 

Hier finden Sie die allgemeinen Mandatsbedingungen der Anwaltskanzlei Meusel mit Stand Juli 2025.

  


Den „Mandantenfragebogen allgemein“ verwenden Sie bitte bei allen Angelegenheiten im Zivilrecht, Verkehrsstrafrecht und  Verkehrsordnungs-widrigkeitenrecht sowie für alle Beratungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen, General- und Vorsorgevollmachten.


Der „Mandantenfragebogen Familienrecht“ ist bitte auszufüllen, wenn Sie Fragen zur Trennung und/oder Scheidung, zu Kindschaftssachen, wie z. B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft etc. haben.  

 

 


Für die Angelegenheiten im Erbrecht, wie Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen etc. verwenden Sie bitte den „Mandantenfragebogen Erbrecht“.

 


Der „Mandantenfragebogen Verkehrsunfall“ ist bitte auszufüllen, wenn Sie Geschädigter oder Beteiligter eines Verkehrsunfalles sind. 



 

Zur Vorbereitung auf Zwangsvollstreckungmaßnahmen, wie z. B. den Antrag auf Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft, den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, füllen Sie bitte den "Mandantenfragebogen Zwangsvollstreckung" aus.

 


Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Quelle: "Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung 17. Auflage, 01.09.2020, Broschüre"
Broschuere_Prozesskostenhilfe_barrierefrei.pdf (640.56KB)
Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Quelle: "Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung 17. Auflage, 01.09.2020, Broschüre"
Broschuere_Prozesskostenhilfe_barrierefrei.pdf (640.56KB)



 

 




 






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